Logistik

CO2-EINSPARUNG IN DER LOGISTIK – LKW-GESAMTGEWICHT AUF 44 TONNEN ANHEBEN

Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen senken, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Allein im Verkehrssektor müssen die CO2-Emissionen bis 2030 um die Hälfte gegenüber 1990 gesenkt werden. Durch eine Anhebung des zulässigen LKW-Gesamtgewichts, auf das heute bereits im Kombinierten Verkehr erlaubte Niveau von 44 Tonnen könnten jährlich mehrere Millionen Transporte und damit erhebliche Mengen CO2 eingespart werden. Ebenso durch den Einsatz von Lang-LKW.

→ DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. fordert eine Anpassung der zulässigen LKW-Gesamt­gewichte an die Anforderungen der Verlader, damit die vorhandenen Kapazitäten im Straßengüterverkehr effizienter genutzt, unnötige Transporte vermieden und CO2-Emissionen eingespart werden können.

BEDINGUNGEN IM SCHIENENGÜTERVERKEHR VERBESSERN

Die Zellstoff- und Papierindustrie ist bestrebt, wann immer möglich Transporte über die Bahn abzuwickeln. Ziel ist eine weitere Verlagerung von Papiertransporten von der Straße auf die Schiene. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung der Logistikkonzepte und eine effiziente Nutzung des Schienengüterverkehrs nur unzureichend gegeben.

→ DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. fordert eine Verbesserung der Qualität und Zuverlässigkeit des Einzelwagenverkehrs. Außerdem ist ein ausreichendes Netz von Gleisanschlüssen und multimodalen Logistikknoten notwendig, um einen Beitrag zur Verkehrsverlagerung leisten zu können.

PROBLEME IM SEEVERKEHR – PRÜFUNG DER EU-WETTBEWERBSBEDINGUNGEN NOTWENDIG

Die Zellstoff- und Papierindustrie bezieht Rohstoffe über den Seeweg und liefert Papierprodukte an Kunden in Übersee. Ein funktionierender Seeverkehr zu auskömmlichen Frachtraten ist daher wichtige Voraussetzung. Bereits seit einiger Zeit hat die Papierindustrie mit massiven Problemen im Überseeverkehr zu kämpfen. So werden teilweise Verträge nicht eingehalten, Container stehen nicht zur Verfügung, es kommt zu erheblichen Verspätungen und die Frachtraten sind sehr stark angestiegen. Die Havarie im Suezkanal hat die Situation weiter verschärft.

→ DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. appelliert an die Bundesregierung, sich gegenüber der EU-Kommission für eine Überarbeitung der Gruppen­frei­stellungsverordnung für Seeschifffahrtsunternehmen (GVO) einzusetzen. Hierbei sollten durch entsprechende Ergänzungen die Qualität und Zuverlässigkeit im Seeverkehr wieder sichergestellt werden.

SICHERSTELLUNG INTERNATIONALER UND NATIONALER LIEFERKETTEN

Vor dem Hintergrund der weltweit anhaltenden Pandemie-Situation muss dafür Sorge getragen werden, dass die Belieferung der Papierfabriken mit Rohstoffen und die Belieferung der Kunden und weiterverarbeitenden Industrien weiterhin sichergestellt sind. Dabei erstreckt sich die Aufrechterhaltung der Lieferketten auf sämtliche Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschiff, Seeverkehr).

→ DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. fordert, bei der Definition von Versorgungs­prioritäten weiterhin berücksichtigt zu werden. Außerdem muss im Falle von notwendigen Grenzschließungen der freie Güterverkehr uneingeschränkt gewährleistet sein. Dazu sollten zum einen Green Lanes eingerichtet werden und zum anderen das Kontrollpersonal vor Ort professionell geschult sein.

FREIER WARENVERKEHR – SEKTORALES FAHRVERBOT VERSTÖSST GEGEN WETTBEWERBSBEDINGUNGEN

Das sektorale Fahrverbot für die Inntalautobahn A 12 in Tirol ist seit dem 1. Januar 2020 verschärft worden. Zum einen durch die Einbeziehung von Euro VI-Fahrzeugen und zum anderen durch die Ausweitung auf weitere, angeblich bahnaffine Gütergruppen (u.a. Papier und Pappe). Altpapier und Rundholz waren in der Vergangenheit bereits mit einem sektoralen Fahrverbot belegt. Dadurch, dass sich die Verordnung nunmehr auch auf Lkw der Schadstoffklasse 6 erstreckt, ist der Transport dieser Güter zusätzlich eingeschränkt. Insgesamt wird der Transitverkehr für die Papierindustrie in besonderem Maße beeinträchtigt.

→ DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. bittet die Bundesregierung, sich gegenüber der EU-Kommission für die Interessen der deutschen Unternehmen und den freien Warenverkehr in Europa einzusetzen. Es sollte mit Nachdruck gegen das unionsrechtswidrige Verhalten vorgegangen werden und ggf. ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet werden.

Nach oben