Papiere aus Primärfasern (Holz und Zellstoff) und solche aus Sekundärfasern (Altpapier) sind zwei Seiten einer Medaille. Die Altpapiereinsatzquote in Deutschland von 79 Prozent ist international ein absoluter Spitzenwert. Der Altpapierkreislauf kann jedoch nur durch ständige Zufuhr frischer Fasern erhalten bleiben. Dies geschieht entweder direkt über den Eintrag von Zellstoff oder über Primärfaserpapiere, die nach Gebrauch mit ihren jungen Fasern den Recyclingkreislauf stärken. Alle Primärfasern, die in der Zellstoff- und Papierindustrie in Deutschland eingesetzt werden, stammen aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und sind oftmals zusätzlich zertifiziert.
DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. unterstützt gemeinsam mit den Herstellern von Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) mit Nachdruck das Ziel der Bundesregierung, die Wiederverwertung von Papieren im Verpackungsbereich zu festigen und weiter zu steigern. Die Papierindustrie könnte durch eine stärkere Produktverantwortung die Wiederverwertungsquote für PPK und damit die Kreislaufwirtschaft sogar erhöhen. Die erfolgreiche Selbstverpflichtung der Arbeitsgemeinschaft Grafischer Papiere, die eine Verwertungsgarantie gibt, ist hierfür beispielhaft.
Das Altpapierrecycling in Deutschland ist durch eine qualitativ hochwertige Getrennterfassung von Altpapier gekennzeichnet. Die Erfassung in den Kommunen bzw. in den gewerblichen
Anfallstellen, die Bereitstellung durch Kommunen oder Entsorgungswirtschaft und das Recycling in den Papierfabriken ist die Grundlage für ein seit vielen Jahren bewährtes System mit einer hohen Altpapierqualität und einer hohen Altpapierrücklaufquote von 79 %. Qualitätsstandard für alle Beteiligten an der Wertschöpfungskette Altpapier muss die Altpapierstandardsortenliste EN- bzw. DIN-Norm 643 sein. Die Kommunen müssen sich — wie die Dualen Systeme — stärker mit Initiativen zur Reduzierung von Fehlwürfen in der Blauen Tonne an einer erfolgreichen Getrennterfassung von Altpapier beteiligen.
Eine harmonisierte Betrachtung von Altpapier innerhalb Deutschlands als Rohstoff würde eine grenzüberschreitende Abfallverbringung und damit den Altpapiereinsatz in Papierfabriken erleichtern und fördern.
Anlässlich des Kohleausstiegs planen Teile der Politik, Kohlekraftwerken die Option einer Biomasse-Nutzung anzubieten und diese Nutzung finanziell zu unterstützen. Die staatliche Förderpolitik hat bereits zu einem starken Anstieg von Biomassenutzung zur Energieerzeugung geführt.
Die Biomasseverordnung (BiomasseV) regelt, welche Stoffe als Biomasse bzw. als erneuerbare Energieträger und Rohstoffe gelten. Sie ist für das gesamte Energierecht und darüber hinaus die zentrale Referenz.
Mit der Aufnahme der Zellstofflauge in den Negativkatalog zur Biomassedefinition des § 3 BiomasseV wird seit 2017 die Zellstofflauge nicht mehr als biogen anerkannt. Die Herstellung von Zellstoff nutzt den nachwachsenden, aber dennoch begrenzten Rohstoff Holz in stofflich-thermischer Kombination und damit mit höchster Effizienz. Da Holz biogen ist, ist auch die Zellstofflauge zweifelsfrei biogen und muss entsprechend als Biomasse anerkannt werden.