„Entlastungen sind unverzichtbar, wenn die energieintensiven Branchen am Standort Deutschland wettbewerbsfähig bleiben sollen. Die Bundesregierung muss jetzt gerade vor dem Hintergrund der verhängten Haushaltssperre schnell eine neue Finanzierungslösung finden“, erklärte er. Vor allem die jetzt in Frage stehende Strompreiskompensation müsse erhalten bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. November 2023 die Umschichtung von Haushaltsmitteln zur Bewältigung der Corona-Krise für verfassungswidrig erklärt. Fest eingeplante Kredite von 60 Milliarden Euro dürfen nicht für den Klimaschutz verwendet werden. Davon ist auch das von der Bundesregierung Mitte November vorgestellte Strompreispaket betroffen.
Nach Gallenkamps Einschätzung hatte bereits das Strompreispaket nicht den Erfordernissen der Industrie entsprochen, die zusammen mit den Gewerkschaften einen Brückenstrompreis für die Transformation gefordert hatte. „Es wäre aber ein Schritt in die richtige Richtung gewesen und hätte eine drohende Mehrbelastung durch den ersatzlosen Wegfall des Spitzenausgleichs abgewendet. Eine spürbare Entlastung hätte es nicht gegeben, lediglich der Status quo wäre erhalten geblieben.“ Die Bundesregierung müsse jetzt zu einem neuen Wurf ansetzen, der die Bezeichnung Entlastung tatsächlich verdiene.
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