Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hatte den von der Papierindustrie gemeinsam mit dem Städte und Gemeindebund sowie dem Verband Kommunaler Unternehmen entwickelten Leitfaden in einer aktuellen Pressemitteilung unter Hinweis auf angebliche rechtliche Mängel kritisiert. In dem Leitfaden wird unter anderem empfohlen, ökologische Kriterien wie etwa die Transportentfernung mit in Ausschreibungen einzubeziehen.
„Es kann nicht im Interesse der Bürger sein, wenn Altpapier durch halb Europa transportiert und der Schadstoffausstoß beim Transport dadurch unnötig vergrößert wird“, erklärte Hans-Henning Junk, Vorsitzender des Ausschusses Altpapier im VDP. Er zeigte sich verwundert über die pauschale, späte und rechtlich nicht haltbare Reaktion des BDE. Der bereits im August vorgestellte Handlungsleitfaden sei durch geltendes Recht gedeckt. Dies schließe sowohl das Vergaberecht als auch das Wettbewerbsrecht vollumfänglich mit ein.