Die Papier- und Zellstoffindustrie und Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie warnen vor einer Fortführung und Ausweitung der EEG-Förderung für die Verstromung fester Biomasse, insbesondere von Holz. Die geplanten Regelungen setzen langfristige Fehlanreize zulasten der stofflichen Nutzung, verschärfen den Wettbewerb um knappe Holzsortimente und stehen im Widerspruch zum Grundsatz der Kaskadennutzung. Weder ist die Ausweitung der Holzverstromung wirtschaftlich tragfähig noch sind ihre Auswirkungen auf den Holzmarkt ausreichend berücksichtigt.
DIE PAPIERINDUSTRIE und der VHI fordern:
1. keine zusätzlichen EEG-Förderanreize für die Verstromung fester Biomasse,
2. keinen weiteren Ausbau geförderter Neuanlagen, die auf den Einsatz fester Biomasse angewiesen sind,
3. feste Biomasse nur kaskadengerecht fördern.
Begründung:
Die deutsche Papier- und Zellstoffindustrie und Holzwerkstoff- und Innentürenindustrie unterstützen ausdrücklich das Ziel einer nachhaltigen, klimawirksamen und ressourceneffizienten Nutzung von Holz. Voraussetzung dafür ist jedoch die konsequente Anwendung der Kaskadennutzung. Holz muss vorrangig stofflich verwendet werden, weil es Kohlenstoff in Produkten bindet, fossile Rohstoffe ersetzt und durch Recycling mehrfach im Kreislauf geführt werden kann. Erst wenn eine stoffliche Nutzung nicht mehr möglich ist, sollte eine energetische Nutzung erfolgen.
Die EEG-Novelle setzt dagegen neue Anreize für die energetische Nutzung fester Biomasse. Dies gefährdet die Rohstoffbasis der stofflichen Holzverwendung und schwächt zentrale industrielle Wertschöpfungsketten der Bioökonomie.
1. Keine zusätzlichen EEG-Förderanreize für die Verstromung fester Biomasse
Nach der bisherigen Ausrichtung des EEG 2023 sollte die Förderung von Biomasse schrittweise bis 2028 auslaufen. Der vorliegende Entwurf kehrt diese Linie um. Von 2027 bis 2032 sollen erneut erhebliche Biomassekapazitäten (4,5 GW) ausgeschrieben werden. Bei einem angenommenen Anteil fester Biomasse von rund 20 % entfiele ein relevanter Teil dieser Förderung – etwa 900 MW – auf feste, vielfach holzbasierte Biomasse. Damit würden Förderanreize fortgesetzt und erhöht, die weit über den Ausschreibungszeitraum hinauswirken. Denn geförderte Anlagen erhalten Vergütungen über lange Laufzeiten von 10 Jahren beziehungsweise bei neu in Betrieb genommenen Biomasseanlagen von 20 Jahren. Die EEG-Novelle würde damit nicht nur kurzfristig zusätzliche Nachfrage erzeugen, sondern strukturell über Jahre in den Holzmarkt eingreifen.
Daher fordern wir, zusätzliche EEG-Förderanreize für die Verstromung fester Biomasse zu streichen. Unsere Industrien sprechen sich nicht gegen Biomasse insgesamt aus. Kritisch ist vielmehr die Förderung der Stromerzeugung aus fester Biomasse, wenn dadurch Rohstoffe aus bestehenden stofflichen Wertschöpfungsketten verdrängt werden. Nicht stofflich nutzbare Sortimente werden zeitgleich zur Dekarbonisierung von industriellen Hochtemperaturprozessen benötigt, für die es aktuell noch keine erprobten Alternativen gibt.
2. Keinen weiteren Ausbau geförderter Neuanlagen, die auf den Einsatz fester Biomasse angewiesen sind
Der Entwurf sieht eine Erhöhung der installierten Biomasseleistung von 8,4 GW auf 9,5 GW vor. Dieser Zuwachs von 1,1 GW kann nur durch zusätzliche Anlagen erreicht werden und wird somit die Nachfrage nach Brennstoffen aus Biomasse dauerhaft erhöhen. Gerade beim Rohstoff Holz ist dies problematisch. Die verfügbare Menge ist begrenzt. Gleichzeitig steigt der Bedarf der stofflich nutzenden Bioökonomie und der energetischen Nutzung. Zusätzliche staatlich geförderte Nachfrage verschärft diesen Nutzungskonflikt und setzt einseitige Anreize zugunsten der energetischen Verwendung.
Daher fordern wir, auf einen weiteren Ausbau geförderter Neuanlagen zu verzichten, die auf den Einsatz fester Biomasse angewiesen sind. Die EEG-Förderung darf keine zusätzlichen Rohstoffkonkurrenzen um Industrieholzsortimente, aber auch Sägenebenprodukte wie bspw. Hackschnitzel auslösen. Soweit feste Biomasse energetisch genutzt wird, muss sie auf eindeutig nicht stofflich verwertbare Rest- und Abfallstoffe beschränkt bleiben.
3. Feste Biomasse nur kaskadengerecht fördern
Die vorgesehenen Förderhöhen von bis zu 13,7 ct/kWh zeigen, dass die Verstromung fester Biomasse auch im flexibilisierten Einsatz während Spitzenzeiten und somit zu Spitzenpreisen wirtschaftlich stark von staatlicher Unterstützung abhängig bleibt. Während andere erneuerbare Energieträger mit deutlich geringeren Fördersätzen (Windenergie an Land 1,3 ct/kWh) auskommen, wird Biomassestrom mit erheblich höheren Sätzen gefördert. Damit werden öffentliche Mittel für eine Technologie gebunden, die wertvolle Rohstoffe der stofflichen Nutzung entziehen kann, ohne eine langfristig tragfähige energiepolitische Lösung darzustellen: Ohne entsprechende Förderanreize wäre die Verstromung fester Biomasse vielfach nicht wettbewerbsfähig.
Besonders kritisch ist der Einsatz stofflich nutzbarer Holzsortimente. Sägenebenprodukte wie Hackschnitzel sind kein minderwertiger Brennstoff, sondern Industrieholz in zerkleinerter Form. Sie werden bspw. von der Papier-, Zellstoff- und Holzwerkstoffindustrie für hochwertige Produkte eingesetzt. Werden diese Sortimente durch EEG-Förderung zusätzlich energetisch nachgefragt, entstehen Preissteigerungen und Verfügbarkeitsprobleme zulasten der stofflichen Nutzung. Allein bis 2032 würden anteilig rund 366 Mio. Euro an Förderung (20% Marktanteil fester Biomasse bei 1,83 Mrd. Euro Fördervolumen) für feste Biomasse den Markt zugunsten der energetischen Nutzung verzerren – mit Wirkung deutlich über 2032 hinaus, da Förderzeiträume 10 bzw. 20 Jahre betragen.
Daher fordern wir, feste Biomasse nur kaskadengerecht zu fördern. Stofflich nutzbare Holzsortimente — insbesondere Industrieholz und Sägenebenprodukte — müssen von Förderanreizen für die energetische Nutzung ausgenommen werden. Eine energetische Nutzung darf nur für nicht stofflich verwertbare Rest- und Abfallstoffe erfolgen.
Zur Einordnung:
Der deutsche Holzmarkt steht seit den Kalamitätsjahren ab 2018 unter erheblichem Druck. Klimawandel, Waldumbau, schwankende Einschlagsmengen und steigende Nachfrage führen zu einer angespannten Rohstoffsituation. Gleichzeitig betont die Politik regelmäßig die Bedeutung der stofflichen Nutzung von Holz, der Bioökonomie und der Kreislaufwirtschaft.
Die Förderpolitik läuft diesem Ziel jedoch teilweise entgegen. Förderanreize für Gebäudewärme und Stromerzeugung erhöhen die Nachfrage nach energetischer Nutzung. Dadurch geraten genau jene Sortimente unter Druck, die stofflich besonders wertvoll sind.
Dies betrifft insbesondere Sägenebenprodukte. Sie fallen bei der Verarbeitung von Rundholz an, sind aber für die Papier-, Zellstoff- und Holzwerkstoffindustrie ein zentraler Rohstoff. Werden diese Mengen energetisch genutzt, gehen sie industriellen Wertschöpfungsketten dauerhaft verloren. Dies schwächt nicht nur die Bioökonomie, sondern auch die Fähigkeit, fossile Rohstoffe durch biobasierte Produkte zu ersetzen. Eine nachhaltige Klimapolitik muss daher auch beim Thema Holz klare Prioritäten setzen: erst stofflich nutzen, mehrfach recyceln, erst am Ende energetisch verwerten. Die EEG-Förderung darf diesen Grundsatz nicht unterlaufen.
Mögliche finanziellen Folgen:
Die geplante Förderung der Biomasseverstromung ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die hohen Fördersätze von bis zu 13,7 ct/kWh zeigen, dass Biomassestrom im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien wie Windenergie mit max. 1,3 ct/kWh deutlich stärker auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Die bis 2032 vorgesehenen Fördermittel von insgesamt rund 1,83 Mrd. Euro führen daher nicht zu einem dauerhaft wettbewerbsfähigen Ausbau erneuerbarer Kapazitäten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der Anlagen nach Ende der Förderung nicht wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann. Die Förderung schafft damit keine langfristig tragfähige Stromerzeugung, sondern bindet öffentliche Mittel in Anlagen, deren Wirtschaftlichkeit langfristig maßgeblich von staatlichen Anreizen abhängt. Nachhaltig wäre in diesem Fall vor allem die Marktverzerrung: Die Förderung würde über bis zu 20 Jahren zusätzliche Nachfrage nach Holz auslösen, Preise erhöhen und die stoffliche Nutzung verdrängen. Damit drohen mittelbar erhebliche finanzielle Belastungen für die Volkswirtschaft: geringere industrielle Wertschöpfung, höhere Rohstoffkosten, Investitionshemmnisse sowie der Verlust von Arbeitsplätzen in der Papier-, Zellstoff- und Holzwerkstoffindustrie, insbesondere im ländlichen Raum.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um uns für die Aufnahme von Sägenebenprodukten in den Negativkatalog der Biomasseverordnung auszusprechen. Die Biomasseverordnung ist das zentrale Steuerungsinstrument, um den Holzmarkt vor durch Förderung ausgelösten Marktverzerrungen zu schützen. Damit dieser Schutz wirksam greifen kann, müssen Sägenebenprodukte als nicht förderfähige Rohstoffquelle für die energetische Nutzung erfasst werden. Sägenebenprodukte sind kein minderwertiger Brennstoff, sondern stofflich hochwertig verwertbares Industrieholz in zerkleinerter Form. Ihre Förderung zur Verstromung würde unmittelbare eine Marktverzerrung zu Lasten der stofflichen Nutzung schaffen, die Rohstoffversorgung der Papier-, Zellstoff- und Holzwerkstoffindustrie erheblich verschärfen und damit langfristig die Existenz industrieller Wertschöpfungsketten in Deutschland gefährden.
DIE PAPIERINDUSTRIE
Der Bundesverband DIE PAPIERINDUSTRIE vertritt die Interessen der deutschen Papier- und Zellstoffindustrie. Die Industrie gehört zu den größten Abnehmern von Holz im Land und stellt daraus nachhaltige kreislauffähige Produkte her. Mit einer Altpapiereinsatzquote von 85 % sorgt die Industrie jeden Tag dafür, dass biogenes CO2 möglichst lange stofflich gebunden bleibt. Für ihre Papier- und Zellstoffsorten setzt die Industrie auf nachhaltige Waldwirtschaft.
Der VHI vertritt als Branchenverband die Interessen der Hersteller von Span-, Faser- und OSB-Platten, WPC sowie von Sperrholz und Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen. Die Holzwerkstoffindustrie steht mit ihrer Produktvielfalt für einen verantwortungsvollen, effizienten und nachhaltigen Umgang mit dem Rohstoff Holz. Die Mitgliedsunternehmen verarbeiten einen nachwachsenden Rohstoff: Hauptressource sind Sägenebenprodukte (Sägespäne) und Altholz, so wird der wertvolle Rohstoff Holz materialeffizient genutzt und durch Recycling der Kohlenstoffspeicher verlängert.